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iT-Recht &
E-Commerce

Onlinehandel, Beschaffung von Software, IT-Projekte - Besser gut beraten.

Beschaffung von Individual- und Standardsoftware

Ohne digitale Infrastruktur kommt heutzutage so gut wie kein Unternehmen mehr aus. Streitigkeiten und Probleme im Zusammenhang mit IT-Verträgen lassen sich am besten im Vorfeld durch eine kompetente Beratung bei der Vertragsgestaltung des Projektes vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art und helfen Ihnen, notleidend gewordene Projekte wieder auf Kurs zu bringen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Zusammenhang mit vergaberechtlich geprägten EVB-IT-Verträgen oder auch Service Level Agreements zur Verfügung. In allen Fällen behalten wir stets die Bestimmungen des Datenschutzrechts im Blick.

Softwareentwickler und Einkäufer beraten wir in diesem Kontext insbesondere mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Grundsätze wie Privacy-By-Design und Privacy-By-Default.

Zudem prüfen und erstellen wir für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf und den Vertrieb von Soft- und Hardware anhand Ihrer konkreten Bedürfnisse und den tatsächlichen Gegebenheiten.

Notleitende Projekte

Werden IT-Projekte notleidend, sollte die oberste Priorität sein, die Auseinandersetzung zu befrieden. Wir sind erfahren darin, Projekte wieder ins Lot zu bringen, denn rechtliche Auseinandersetzungen sind zeit- und kostenintensiv. Gelingt dies nicht, dann sollte eine Lösung über ein Schiedsgericht und nur als letztes Mittel über eine gerichtliche Auseinandersetzungen gesucht werden. Für alle Optionen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

E-Commerce

Wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen auch über das Internet vertreiben, sollte Ihre Webseite immer den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Doch die rechtskonforme Gestaltung der eigenen Internetpräsenz und die Compliance mit den geltenden rechtlichen Vorgaben zum E-Commerce werden aufgrund neuer Gesetze, Regelungen und europarechtlicher Vorgaben immer undurchsichtiger.

Daher behalten wir für Sie den Durchblick und unterstützen Sie sowohl im B2B (business-to-business) als auch im B2C (business-to-consumer) Geschäft. Wir prüfen Ihre Website und Ihren Webshop auf Rechtskonformität und Einhaltung der umfangreichen Informationspflichten. Bei Bedarf passen wir beides gerne an die geltende Rechtslage an.

Wir nehmen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter die Lupe oder entwerfen Ihnen diese passend für Ihre Seite.

Zudem übernehmen wir auch gerne Ihr Forderungsmanagement.

NOCH FRAGEN?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu diesem und weiteren Themen!

GDPR.Ninja

GDPR steht für: General Data Protection Regulation und bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsstaaten entfaltet. Wir möchten für Sie kurz die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen hervorheben und Ihnen unseren Beratungsansatz vorstellen.